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Sep
Bereits seit 1999 ist durch die BioStoffV gesetzlich festgelegt, dass Arbeitnehmer, die bei ihrer Tätigkeit mit biologischen Stoffen in Berührung kommen, besonders geschützt werden müssen.
Was das für Sie als Arbeitgeber genau bedeutet, lesen Sie auf den folgenden Seiten:
Was genau will die BioStoffV von Ihnen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter
Ihr
Frank Englisch
02202 284938