28 Jul Keine Kommentare Frank Englisch Post

Nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes ist jeder Arbeitgeber dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, im Rahmen derer er Gefährdungen ermittelt und beurteilt und mögliche Gefahrenursachen konkretisiert. Ergibt sich hierbei, dass seine Mitarbeiter Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ausüben bzw. während ihrer Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen oder freigesetzt werden, muss die Gefährdungsbeurteilung nach §6 der Gefahrstoffverordnung